Das e-Rezept
Alexandra Köppe
Ab dem 01.01.2024 sind deutschlandweit alle Praxen dazu verpflichtet, die Rezepte gesetzlich Versicherter Patienten in elektronischer Form auszustellen. Was erstmal ungewohnt wirkt birgt jedoch sehr viele Vorteile für alle Beteiligten.
Sie bekommen ein oder mehrere Medikamente verschrieben, wir übermitteln das Rezept elektronisch sicher an eine Datenbank und ihre Apotheke kann durch Einlesen Ihrer Gesundheitskarte das Rezept aus dieser Datenbank abrufen. Der Papierausdruck ist somit nicht mehr nötig. Sollten Sie sich mit einem Zettel in der Hand wohler fühlen, besteht weiter die Möglichkeit, die Informationen bzw. den Rezeptinhalt auszudrucken. Es handelt sich dabei nicht um das eigentliche Rezept, kann durch die Barcodes aber auch von der Apotheke ausgelesen und abgerufen werden. Ist Ihre Karte in dem Quartal bei uns bereits eingelesen, können wir Ihnen Folgerezepte ausstellen, ohne dass Sie in die Praxis kommen müssen.
Noch mehr Komfort bietet die eRezept App. Ausführliche Informationen hierzu und weitere Erklärungen bietet die Gematik als ausführende Institution auf ihrer Website an.
https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/versicherte